Eine Softwarelizenz für FireOffice® wird standortbezogen auf eine Kernstadt- bzw. Ortsteilfeuerwehr ausgestellt.
Jede Kernstadt- und Ortsteilfeuerwehr einer Stadt oder Gemeinde bedarf einer separaten Lizenzierung. Bei Ihrer Bestellung wird eine neue Softwarelizenz speziell auf
den gewünschten Feuerwehrstandort ausgestellt.
Die Softwarelizenz selbst besteht aus einem standortspezifischen Lizenznamen sowie einer zugehörigen Lizenznummer. Zudem wird ein Aktivierungsschlüssel ausgeliefert,
der für den Freischaltevorgang benötigt wird und eine temporäre Gültigkeit besitzt.
Mit den Lizenzdaten und einem gültigen Aktivierungsschlüssel ist es möglich, innerhalb kürzester Zeit die Testversion von FireOffice® dauerhaft
zur uneingeschränkten Vollversion freizuschalten.
Eine detaillierte Anleitung zur Freischaltung ist im Benutzerhandbuch hinterlegt.
Die von uns ausgestellte Softwarelizenz wird dem sogenannten Lizenzinhaber ausgehändigt, einer natürlichen Person des lizenzierten Feuerwehrstandorts.
Der Lizenzinhaber nimmt die Softwarelizenz entgegen und verpflichtet sich durch Abschluss des Endbenutzer-Lizenzvertrags mit TRICOMB®, diese nach den
vertraglich geregelten Lizenzbestimmungen vor Missbrauch zu schützen.
Die vollständigen Nutzungsbestimmungen einer Softwarelizenz können Sie dem Endbenutzer-Lizenzvertrag entnehmen.
Grundsätzlich ist es zur Verwaltung der lizenzierten Feuerwehr erlaubt, die Softwarelizenz auf mehreren feuerwehrtechnisch relevanten Computerarbeitsplätzen innerhalb des lizenzierten Feuerwehrstandorts (inkl. private Heim-Computer) einzusetzen. Durch diese offene Regelung wird ermöglicht, dass verschiedene Funktionsträger einer Wehr (Wehrführung, Vereinsvorstand etc.) ohne lizenztechnische Zusatzkosten auf FireOffice® zugreifen können. Zu beachten ist, dass die Softwarelizenz einer Gemeinde bzw. Kernstadt nicht auf nachgeordnete Orts- bzw. Stadtteile übertragbar ist. Das bedeutet, jede Orts- bzw. Stadtteilfeuerwehr bedarf einer separaten Lizenzierung. Umgekehrt gilt dies genauso; Die Softwarelizenz eines Orts- bzw. Stadtteils ist nicht auf die zugehörige Kernstadt bzw. Gemeinde übertragbar. Weitere Bestimmungen sind im Endbenutzer-Lizenzvertrag geregelt. |